Pflegebedürftige haben Anspruch auf Verhinderungspflege, um ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten. Dies ist Situationsabhängig, wie zum Beispiel Krankheit, Urlaub oder weil der pflegende Angehörige einfach mal eine Auszeit benötigt, oder entlastet werden soll. Dies geht mehrere Wochen am Stück oder über das Jahr stundenweise. So werden kleine Auszeiten geschaffen.